Kosten
Als Ärztliche Psychotherapeutin verfüge ich über eine Kassenzulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Anders als die üblichen ärztlichen Leistungen ist eine Psychotherapie allerdings antrags- und genehmigungspflichtig (Psychotherapierichtlinien).
Nach einer einleitenden Sprechstunde zur Klärung, ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung und Indikation zu einer Psychotherapie besteht, folgt die probatorische Phase von maximal 4 Sitzungen. Diese beinhaltet das Kennenlernen, die erste Bearbeitung des biographischen Hintergrundes und die Erarbeitung der konkreten Therapieziele und wird in jedem Fall von Ihrer Krankenkasse übernommen. Ergeben sich daraus Indikation und Behandlungsziele, wird die weitere Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt und muss von dieser genehmigt werden. Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt von mir.
Psychotherapie ist in meiner Praxis außerdem auch für Privatversicherte möglich. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang entsprechende Leistungen verankert sind.
Selbstverständlich kann eine Psychotherapie auch als Selbstzahlerleistung durchgeführt werden. Die Kosten richten sich in diesem Fall nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die aktuell gültige Vergütung teile ich Ihnen gern auf Anfrage mit.